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Was ist ein Kredit?
Bei einem Kredit stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer für eine vertragliche festgelegte Zeit einen Geldbetrag zur Verfügung. Kreditgeber sind in der Regel Banken und Kreditinstitute. Als Kreditnehmer sind Privatpersonen und Geschäftskunden zu unterscheiden. Neben der eigentlichen Rückzahlung des Kreditbetrages hat der Kreditnehmer üblicherweise auch noch Zinsen zu zahlen. Die Höher der Zinsen sowie sonstiger Kreditbedingungen wird im Kreditvertrag festgehalten. Zu diesen Kreditbedingungen gehören beispielsweise auch der Rückzahlungsrhythmus – üblich ist eine monatliche Kreditrückzahlung - sowie die Kreditlaufzeit.
Kredite werden von Banken nur an Personen vergeben, die man für kreditwürdig und zahlungsfähig hält. D.h. mit anderen Worten, dass man dem Kreditnehmer die Rückzahlung des Kreditbetrages zutrauen muss. Daher überprüft die Bank vor jeder Kreditgenehmigung auch immer ganz genau die Kreditfähigkeit und -würdigkeit des Kreditnehmers. Je besser die Bonität (die so genannte Kreditwürdigkeit) des Kunden ist, desto geringer ist das Kreditrisiko für die Bank. Das Kreditrisiko beschreibt also die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit vom Kreditnehmer nicht zurückgezahlt wird. Umso geringer das Kreditrisiko für eine Bank bei der Kreditvergabe ist, desto geringer ist das Kreditausfallrisiko (das die Bank nicht ihr verliehenes Geld zurückbekommt). Mitunter müssen Kreditnehmer daher auch Sicherheiten stellen, um einen Kredit zu bekommen. Zu diesen Sicherheiten gehören beispielsweise bestehende Sparverträge (z.B. Bausparvertrag) oder sonstiges Bankguthaben, welche als Sicherheiten an den Kreditgeber abgetreten werden.
Häufig wünscht die Bank bei Genehmigung eines Kreditvertrages auch den Abschluss einer Kreditversicherung. Diese Versicherung wird als Konsumentenkreditversicherung oder Restschuldversicherung bezeichnet. Diese Restschuldversicherung schützt den Kreditgeber vor Forderungsausfällen – d.h., sie tritt immer dann ein, wenn der Kreditnehmer den Kreditbetrag nicht mehr zurückzahlen kann. Absichern über eine Versicherung kann der Kreditnehmer beispielsweise das Ableben (Todesfall), die Arbeitsunfähigkeit und/oder die Arbeitslosigkeit. Die Prämie für diese Versicherung hat der Kreditnehmer zu zahlen.