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Kredite für Privat- und Geschäftskunden
Unter Privatpersonen versteht die Bank abhängig Beschäftigte, die in einem festen Angestelltenverhältnis stehen. Bei der Vergabe von Krediten an Privatpersonen muss immer der effektive Jahreszinssatz im Kreditvertrag mit ausgewiesen werden, was bei Geschäftskunden nicht der Fall ist. Unter Geschäftskunden versteht man Personen, die nicht abhängig beschäftigt, sondern selbständig tätig sind. Hierzu gehören beispielsweise Freiberufler wie selbständige Ärzte oder Rechtsanwälte sowie Gewerbetreibende.
Typische Kredite an Geschäftskunden sind beispielsweise Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Akzeptkredite oder auch Avalkredite. Die Kredite an Privatpersonen werden häufig als Ratenkredit, Privatkredit, Anschaffungskredit oder auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Zu unterscheiden hiervon ist der Dispositionskredit “kurz Dispo genannt“ – bei dieser Kreditart wird dem Kreditnehmer nämlich kein Geld, sondern eine Kreditlinie zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung von Privatkrediten kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Überwiegend nutzen Privatpersonen Kredite zur Anschaffung von Konsumgütern. Aber auch die Finanzierung eines lang ersehnten Urlaubs sowie die Umschuldung bzw. Zusammenfassung von bestehenden Krediten ist tägliches Geschäft. Auch eine neue Wohnungseinrichtung sowie die Finanzierung von Fahrzeugen machen einen Großteil des vergebenen Kreditvolumens aus.